12.000 Funk-Rauchwarnmelder zur Ferninspektion installiert

Im Februar 2024 startete die WHW 1897 das Projekt zum Austausch der Rauchwarnmelder. Bis Ende März 2024 waren bereits 6.121 alte Rauchwarnmelder durch moderne, funkfähige Rauchwarnmelder ersetzt. Das Ziel 12.000 Rauchwarnmelder mit Ferninspektion Verfahren zu verbauen wurde im weiteren Installationsverlauf Ende des Jahres erreicht, als weitere 6.200 Rauchwarnmelder montiert waren.

Informationen vom H11 Immobilien Service zu den Rauchwarnmeldern

Rauchwarnmelder sind in sämtlichen Wohnungen in Hamburg gesetzlich vorgeschrieben. Ein Rauchwarnmelder ist dienlich, Sie vor einem Feuer oder Rauch zu warnen, da sich z. B. im Schlaf der Geruchssinn „ausschaltet" und Sie so Rauch nicht wahrnehmen. Ein Rauchwarnmelder kann allerdings ein Feuer weder verhindern noch löschen. Er ersetzt auf keinen Fall eine bestehende Versicherung oder macht diese überflüssig.
Das bei Ihnen nun verbaute Gerät kann von außen per Funk ausgelesen werden und verfügt über eine Batterie, die den Rauchwarnmelder während seiner gesamten Lebenszeit von 10 Jahren mit Energie versorgt. Die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung entfällt somit, Sie müssen für die Wartung von Rauchwarnmeldern zukünftig keine Zeit mehr einplanen.

Signalton

Rauch, der in die Lüftungsschlitze des Rauchwarnmelders eindringt, löst einen Alarm aus. Der Rauchwarnmelder erzeugt einen lauten Signalton.

Verhalten bei Alarmauslösung aufgrund eines Brandes oder Rauch

Alarmieren Sie, soweit möglich, Ihre Nachbarn und verlassen Sie, sollte ein Löschen des Brandes Sie oder andere in Gefahr bringen, sofort das Gebäude nach Anweisung des Fluchtplans. Rufen Sie die Feuerwehr: Tel. 112.

Monatlicher Selbsttest des Rauchwarnmelders

Am 16ten jeden Monats zwischen 15 und 17 Uhr führt der Rauchwarnmelder einen Selbsttest des Schallgebers durch. Hierbei ertönt ein kurzer, kaum hörbarer Kontrollton, der wie ein „Klacken" klingt. Durch diesen Selbsttest überprüft der Rauchwarnmelder selbsttätig seine Funktionsbereitschaft, es handelt sich nicht um einen Defekt.

Fehlalarm

Ein Fehlalarm, der z. B. durch Zigarettenrauch ausgelöst wurde, wird durch Betätigen der Stummschalttaste beendet. Hierfür drücken Sie einfach den großen Knopf in der Mitte des Rauchwarnmelders, z. B. mit einem Besenstiel oder Regenschirm, für 1-2 Sekunden. Das Gerät schaltet sich dann für ca. 10 Minuten stumm. Erst nach diesen 10 Minuten aktiviert sich der Rauchwarnmelder wieder. Sie haben somit genügend Zeit, um zu lüften.

Dauerhafter Fehlalarm

Sollte der Rauchwarnmelder sehr stark verschmutzt sein oder einen technischen Defekt aufweisen, so kann es in seltenen Fällen zu einem dauerhaften Fehlalarm kommen. In diesem Fall ertönt ca. alle 45 Sekunden ein Signalton, in äußerst seltenen Fällen sogar ein Dauerton. Lösen Sie dann mit einer einfachen Linksdrehung den Rauchwarnmelder von dem Montageteller an der Decke. Dieser Vorgang schaltet den Rauchwarnmelder sicher und dauerhaft aus.

Reinigung / Renovierung

Sie können den Rauchwarnmelder mit einem feuchten Tuch oder auch behutsam mittels Staubsauger reinigen oder von Staub befreien. Bei Renovierungen nehmen Sie bitte den Rauchwarnmelder (mit einem Linksdreh) von der Decke und verwahren ihn an einem staubfreien Ort. Bitte denken Sie daran, ihn nach erfolgter Renovierung umgehend wieder anzubringen und übermalen Sie den Rauchwarnmelder nicht, dies kann die Funktion des Gerätes beeinträchtigen.

Ersatz eines Rauchwarnmelders

Bitte informieren Sie uns bei defekten Rauchwarnmeldern umgehend, damit wir für Ersatz sorgen können. Dies dient Ihrer Sicherheit und ist für Sie kostenfrei. Verlust, Verschmutzung, Beschädigung sowie unsachgemäße Handhabung gehen allerdings zu Ihren Lasten.

Service

Sie erreichen den H11 Immobilien Service telefonisch unter Tel. 040 284734-56 oder per E-Mail unter service@H11.info